Allgemeine Fragen

Unter der Dachmarke EOS Deutschland GmbH werden die Dienstleistungen aller EOS Gesellschaften in Deutschland vertrieben. Die EOS Deutschland GmbH | Geschäftsbereich B2B ist die Vertriebsgesellschaft für alle B2B-Dienstleistungen in Deutschland. Als Abwicklungsgesellschaft steht hinter der EOS Deutschland GmbH (B2B) im Wesentlichen die EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH, die 1994 als Kasolvenzia in Bad Rappenau gegründet wurde. Mit über 200 Mitarbeitern an vier Standorten betreut sie über 600 Kunden in Deutschland. EOS KSI ist durch den TÜV Rheinland® zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit). Eine ausführliche Beschreibung unserer Tätigkeit und weitere interessante Informationen finden Sie unter www.eos-ksi.de.

Das Aktenzeichen finden Sie auf dem zugesendeten Schreiben rechts oben, unterhalb der Kontaktdaten Ihres EOS KSI Ansprechpartners. Für eine schnelle Zuordnung bitten wir um Angabe des vollständigen Aktenzeichens nach dem Muster: 01234567890-0-XYZ-ABC.

Das Formular mit Fragen zu Ihrer Forderung ermöglicht Ihnen, einfach und schnell eine Stellungnahme an uns zu übermitteln und Kontakt mit uns aufzunehmen.
Gerne können Sie uns über das Formular auch einen Rückrufwunsch ausrichten.

Unsere Öffnungszeiten sind Mo-Fr von 7:00 – 18:00 Uhr. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner oder einen Vertreter innerhalb dieser Öffnungszeiten. Gerne können Sie auch per E-Mail oder Fax mit uns Kontakt aufnehmen. Alle Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners sind auf dem Schreiben rechts oben angedruckt.

Unser Auftraggeber hat uns zum Zweck des Forderungseinzugs beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt waren uns keine Einwände bekannt. Um Ihren Sachverhalt individuell beurteilen zu können, bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme.

Gerne senden wir Ihnen eine Kopie der Rechnung zu. Bitte setzen Sie sich dafür mit uns in Verbindung.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Es ist wichtig, dass der Sachverhalt geklärt wird, um weitere Eskalationen zu umgehen.

Möglicherweise kam es zu einer Überschneidung zwischen Ihrer Zahlung und unserem Anschreiben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns diesen Sachverhalt mit. In unserem Formular haben Sie die Möglichkeit, uns mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt die Überweisung erfolgt ist. Bitte senden Sie uns parallel dazu eine Kopie des Überweisungsbeleges oder Kontoauszugs zu. Wir klären die Angelegenheit mit unserem Auftraggeber und setzen uns mit Ihnen wieder in Verbindung.

Es kann immer wieder zu Überschneidungen zwischen dem Eingang Ihrer Zahlung und unseren Schreiben kommen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um diesen Sachverhalt individuell klären zu können.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ratenzahlung ggf. weitere Kosten für Sie entstehen können. Diese können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist immer von den Vorgaben unseres Auftraggebers abhängig. Wir möchten Sie natürlich bei der Tilgung der Forderung unterstützen und klären gerne, ob und in welchem Rahmen eine Ratenzahlung für Sie möglich ist. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit uns auf und lassen uns einen konkreten Vorschlag nebst Begründung, warum statt einer Vollzahlung eine Ratenzahlungsvereinbarung erforderlich ist, zukommen.

Bitte überweisen Sie die offene Forderung nach Erhalt unseres Schreibens ausschließlich an EOS KSI. Wir geben die Information über den Zahlungseingang an unseren Auftraggeber weiter. Sollten Sie dennoch direkt an unseren Auftraggeber bezahlen, entbindet Sie dies nicht von der Begleichung der Verzugskosten.

Sollte Ihnen eine Zahlung zur gesetzten Zahlungsfrist nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte umgehend, da ansonsten weitere Eskalationen erfolgen können.

Sobald Sie eine Mahnung von uns erhalten, überweisen Sie bitte den Betrag auf das dort angegebene Konto. Achten Sie bei der Überweisung darauf, dass das Aktenzeichen korrekt angegeben ist. Ihre Zahlung kann sonst nicht zugeordnet werden. Zudem ist eine Zahlung mittels Verrechnungsscheck möglich.

Eine Recherche im Internet ist schnell und einfach für Sie durchgeführt. Wir raten Ihnen, Tipps aus dem Internet zum Thema Inkasso und dem weiteren Vorgehen vorsichtig gegenüberzustehen. Forderungsangelegenheiten können mitunter kompliziert sein und müssen individuell betrachtet werden.

Ein Beispiel bietet hier der häufige Tipp, auf ein Schreiben nicht zu reagieren, da ein Inkassogeschäft in Deutschland verboten wäre. Ein solcher „Tipp“ ist schlichtweg falsch. Jedes seriöse Inkassogeschäft, zu dem auch wir gehören, finden Sie registriert im Rechtsdienstleistungsregister (http://www.rechtsdienstleistungsregister.de).

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, raten wir Ihnen, sich fachkundigen und persönlichen Rat bei einem Anwalt oder der öffentlichen Rechtsauskunft der Amtsgerichte einzuholen. Gerne erläutern auch wir Ihnen den aktuellen Sachverhalt zu der Forderung unseres Aufraggebers gegenüber Ihnen.

Fragen zu dem Datenschutz

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise für die Tätigkeiten im Forderungsmanagement hier.

Wie ergibt sich der Gesamtbetrag, der auf unserem Schreiben aufgelistet ist?

Die Beantwortung hierzu befinden sich aktuell in der Überarbeitung

Die Beantwortung hierzu befinden sich aktuell in der Überarbeitung

Die Höhe der Zinsen liegen dem Basiszins gemäß § 247 BGB zu Grunde. Geregelt wird dieser im § 288 BGB.

Der aktuelle Basiszins wird veröffentlicht auf www.basiszins.de.

Wenn die dem Vertragspartner benannten Daten zu Namen/Firmierung, Anschrift, Kontaktdaten nicht gültig sind, können Kosten aus notwendigen Recherchen entstehen. Dies können Kosten aus Einwohnermeldeamtsanfragen, Gewerbeanfragen, Handelsregisterauskünften, Detekteirecherchen oder ähnlichem sein, die vom säumigen Kunden auf Grund seiner Pflichtverletzung zu vertreten und zu ersetzen sind.

Bereits beim Kunden können im Vorfeld zusätzliche Kosten entstanden sein, z. B. Kosten aus geplatzten Lastschrifteinzügen bzw. Abbuchungen (Bankrücklastkosten), die vom säumigen Kunden auf Grund seiner Pflichtverletzung zu ersetzen sind.

Unter Vorsteuerschaden versteht man einen Verzugsschaden aus nicht als Vorsteuer absetzbarer Umsatzsteuer.

Für Auftraggeber, welche die aus Leistungen des Forderungseinzugs auf Inkasso- und/oder Rechtsanwaltshonorare sowie steuerpflichtige Bauauslagen anfallende Umsatzsteuer nach § 15 Abs. 2 UStG nicht als Vorsteuer geltend machen können oder nach § 15 Abs. 3 UStG nur anteilig (quotal) als Vorsteuer geltend machen dürfen, entsteht durch die (ggf. quotale) Nichtabzugsfähigkeit von Umsatzsteuer ein Aufwand in Höhe der Nichtabzugsfähigkeit. Dieser Aufwand stellt einen Schaden im Sinne des Beschlusses des BFH VII 9/89 vom 06.03.1990 dar, der daher vom säumigen Kunden zu tragen ist. Dieser Aufwand wird von EOS KSI unter der Bezeichnung „Vorsteuerschaden“ ausgewiesen.